Ein Gutschein von Conno Keramik ist für die Dienstleistung „Keramik selbst bemalen“ ausgestellt worden und drei Jahre gültig (vgl. §§ 195, 199 BGB). Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres in dem der Gutschein erworben wurde. Der Gutschein kann nur gegen die Dienstleistung „Keramik selbst bemalen“ eingelöst werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich, auch keine Barauszahlung eines Restbetrages nach teilweiser Einlösung.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Gutschein, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail an meine Adresse: cornelia.joseph@connokeramik.de mit der Angabe des Gutscheinbetrages, der Gutschein-Nummer (hinten unten auf dem Gutschein) und einer Rückruf-Telefonnummer. Ohne diese Angaben kann ich Ihr Anliegen leider nicht bearbeiten, vielen Dank.